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Berufsausbildung: Metzgerlehringe in Südafrika. Foto: Integrierte Fachkraft Anton Hirsch.
Unser Angebot an Arbeitgeber

Die Voraussetzungen

Staatliche und halbstaatliche Institutionen, Nichtregierungsorganisationen sowie Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft unserer Partnerländer können sich mit ihrem Personalbedarf an CIM richten – vorausgesetzt:
  • Vor Ort fehlen kompetente und gut ausgebildete Fachkräfte für die zu besetzende Position.
  • Ihre Institution spielt für ihr Land eine entwicklungspolitisch wichtige Rolle.
  • Ihre Unternehmensziele stimmen mit denen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit überein.

Als Arbeitgeber müssen Sie zu folgenden Leistungen bereit sein:

  • Sie schließen mit der von uns vermittelten Fachkraft einen lokalen Arbeitsvertrag ab und zahlen ihr ein ortsübliches Gehalt.
  • Sie bieten Ihrem neuen Mitarbeiter die in Ihrem Land üblichen Sozial- und Zusatzleistungen.
  • Sie stellen die Ausstattung des Arbeitsplatzes zur Verfügung und kommen für anfallende Dienstreisekosten auf.
  • Sie bieten Ihre Unterstützung an bei der Beschaffung von Visa, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sowie bei der Zollabwicklung des persönlichen Besitzes.
  • Sie beteiligen sich an den internationalen Reise- und Transportkosten.

 

 

+++ „Das ist die Art von Kooperation, die wir brauchen!“ Belay Ejigu, Vize-Landwirtschaftsminister von Äthiopien +++

CIM KONKRET +++

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