Die Voraussetzungen
Staatliche und halbstaatliche Institutionen, Nichtregierungsorganisationen sowie Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft unserer Partnerländer können sich mit ihrem Personalbedarf an CIM richten – vorausgesetzt:
- Vor Ort fehlen kompetente und gut ausgebildete Fachkräfte für die zu besetzende Position.
- Ihre Institution spielt für ihr Land eine entwicklungspolitisch wichtige Rolle.
- Ihre Unternehmensziele stimmen mit denen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit überein.
Als Arbeitgeber müssen Sie zu folgenden Leistungen bereit sein:
- Sie schließen mit der von uns vermittelten Fachkraft einen lokalen Arbeitsvertrag ab und zahlen ihr ein ortsübliches Gehalt.
- Sie bieten Ihrem neuen Mitarbeiter die in Ihrem Land üblichen Sozial- und Zusatzleistungen.
- Sie stellen die Ausstattung des Arbeitsplatzes zur Verfügung und kommen für anfallende Dienstreisekosten auf.
- Sie bieten Ihre Unterstützung an bei der Beschaffung von Visa, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sowie bei der Zollabwicklung des persönlichen Besitzes.
- Sie beteiligen sich an den internationalen Reise- und Transportkosten.